Wenn´s wirklich mal brennt...

 

Am Freitag dem 30.01.2009 drangen Nebelschwaden aus dem Keller der Grundschule Bernsbach und mit lautem Tatütata kam die Feuerwehr Bernsbach zum Einsatzort.

Zum Glück war alles nur eine Übung. Jedoch musste festgestellt werden, dass mehrere Autos vor den Aufstellflächen der Feuerwehr hielten und parkten, was zur Behinderung des Einsatzes führte. Im Falle eines echten Brandes bedeutet dies verlorene Zeit, um ihre Kinder aus der brennenden Schule zu retten. Im Umfeld der Schule gibt es genügend Parkplätze für Eltern und Großeltern, welche ihre Kinder abholen wollen. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 8 StVO ist das Halten und Parken vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig, denn Feuerwehrzufahrten können ihren Zweck nicht erfüllen, wenn sie durch haltende oder parkende Fahrzeuge blockiert sind.

Freizuhalten ist die Zufahrt in einer Breite, die das ungehinderte Ein- und Ausfahren der Rettungsfahrzeuge gewährleistet. D.h., der gesamte Schulvorplatz ist als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet und somit freizuhalten. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 50,00 € und einem Punkt, sowie Verwarnungsgeldern bis 35,00 € geahndet. Des Weiteren ist an dieser Stelle nochmals zu erwähnen, dass der gesamte Bereich der Schulstraße vor der Schule ein verkehrsberuhigter Bereich ist, in dem nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf (§ 42 Abs. 4a Nr. 5 StVO).

 

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 Frühjahrsputz `09

Der Schnee taut und die Sonne kommt langsam wieder raus! Salz und Streugut überall verteilt! Nicht nur auf den Straßen auch in unser Gerätehaus haben sich Salz- und Steinkörnchen verirrt! Einsatzbefehl "Frühjahrsputz"! Vom Auto bis zu den Fußböden wurde alles gründlich sauber gemacht! Auch das gehört zum Feuerwehralltag. Jetzt kann der Sommer kommen!

 

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